Gebäudeeinmessung von Gebäuden gemäß GÜVO
Als Grundlage für den Nachweis von Neubauten in der amtlichen Liegenschaftskarte
Erstellung von Einmessbescheinigungen nach Lage und Höhe für Schnurgerüste
In Baugenehmigungsunterlagen wird häufig die Auflage gemacht, dass ein Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen das Gebäude einmessen muss.
Auch ohne diese Auflage empfehlen wir Ihnen diese Arbeiten von einem Prüfsachverständigen ausführen zu lassen. Denn der Prüfsachverständige haftet für die Richtigkeit der Einmessung.