Prüfsachverständiger
für Vermessung im Bauwesen
Prüfsachverständige für Vermessung im Bauwesen bescheinigen die Einhaltung der in den Bauvorlagen oder bauaufsichtlich festgelegten Grundfläche und Höhenlage von baulichen Anlagen (§ 21 PrüfVBau). Sie sind im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig.
Die Bezeichnung "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen" darf in Bayern nur führen, wer in diesem Fachbereich anerkannt ist. Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau führt eine Liste der anerkannten Prüfsachverständigen für Vermessung im Bauwesen.

Unsere Dienstleistungen

Gebäudeeinmessung von Gebäuden gemäß GÜVO
Als Grundlage für den Nachweis von Neubauten in der amtlichen Liegenschaftskarte
Erstellung von Einmessbescheinigungen nach Lage und Höhe für Schnurgerüste
In Baugenehmigungsunterlagen wird häufig die Auflage gemacht, dass ein Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen das Gebäude einmessen muss.
Auch ohne diese Auflage empfehlen wir Ihnen diese Arbeiten von einem Prüfsachverständigen ausführen zu lassen. Denn der Prüfsachverständige haftet für die Richtigkeit der Einmessung.

Ihr Ansprechpartner

Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Helms
Parkring 31
85748 Garching bei München
Tel.: +49 89 - 374277-70
Fax: +49 89 - 374277-722
muenchen@ing-nordwest.de